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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 384/11   

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https://dejure.org/2015,36614
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 384/11 (https://dejure.org/2015,36614)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.03.2015 - L 4 KR 384/11 (https://dejure.org/2015,36614)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. März 2015 - L 4 KR 384/11 (https://dejure.org/2015,36614)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 33/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen iS der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 384/11
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 14. Oktober 2014, Az.: B 1 KR 33/13 R (abgedruckt in Juris) ausgeführt hat, war die Klägerin im Jahre 2006 nicht mehr berechtigt, Kosten für die Implantation einer Knie-TEP (OPS 5.822.11) geltend zu machen, weil sie die jährliche Mindestmenge von 50-Knie-TEP pro Krankenhaus (Betriebsstätte) voraussichtlich nicht erreichen würde und deswegen nach § 137 Abs. 1 Satz 4 SGB V a.F. diese Leistung bei der Versicherten nicht habe erbringen dürfen.

    Maßgeblich zur Auslegung des Versorgungsauftrages ist daher die von der Landesärztekammer beschlossene Weiterbildungsordnung (WBO), die besondere Einrichtungen und Leistungsschwerpunkte ausweist (vgl. Urteil des BSG vom 14. Oktober 2014, Az.: B 1 KR 33/13 R (abgedruckt in Juris).

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 384/11
    In diesem Fall kommt dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsvertrag nicht nur dem Grunde nach statusbegründende Wirkung zu (vgl. dazu BSGE 78, 243; SozR 3-2500 § 109 Nr. 2), sondern er ist auch für die Ausgestaltung der Beteiligung im Einzelnen beachtlich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2016 - L 16/1 KR 486/14
    Die Klägerin war berechtigt, die Operation durchzuführen, weil sie vom Versorgungsauftrag umfasst war und hat dementsprechend einen Anspruch auf die Vergütung (vgl. so bereits LSG Niedersachen-Bremen, -rechtskräftige- Urteile vom 24. März 2015 - L 4 KR 314/11 und L 4 KR 384/11 zu nicht unter die Mindestmengenregelung fallenden Knie-TEP; die vom BSG gegen diese Urteile zugelassenen Revisionen sind von der Beklagten zurückgenommen worden).
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